Justizwachtmeister/-in

Justizwachtmeister/-in

Justizwachtmeister/-in

Die Ordnungshüter in der Justiz – Sie haben ein freundliches Wesen und treten sicher und bestimmt auf? Dann ist eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst wie geschaffen für Sie.

Praktisch begabt

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht nur oft die erste Anlaufstelle für allgemeine Anfragen ratsuchender Bürgerinnen und Bürger – sie sorgen zudem für Sicherheit und Ordnung, ob im Gerichtssaal oder bei der Vorführung von Gefangenen. Auch handwerkliches Geschick ist für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister von Vorteil.

Ihr Berufsalltag als Justizwachtmeister/-in

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet. So sorgen sie insbesondere für die Sicherheit im Gericht, indem sie Einlasskontrollen vornehmen und Gefangene zu ihren Verhandlungen vorführen. Zudem sind sie für einen reibungslosen Posteingang und -ausgang zuständig. Auch der eigenverantwortliche Transport von Akten fällt in ihren Verantwortungsbereich. Sie werden als Fahrerin oder Fahrer der Dienstkraftwagen und je nach handwerklicher Vorbildung im Hausmeisterdienst eingesetzt. Bei den Staatsanwaltschaften verwalten Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister unter anderem die Asservatenstelle. Das Team der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister ist das Rückgrat der Justiz.

Einlasskontrollen

Dienstkraftwagenfahrer/-in

Vorführungen von Gefangenen

Regelmäßige Sicherheitstrainings

Asservatenverwaltung

Posteingang und -ausgang / Transport von Akten

Sie möchten mehr erfahren?

„Am meisten schätze ich an meinem Job, dass wir ein starkes Team sind.“

Nivine, Justizwachtmeisterin

Laufbahn und Besoldung

Wenn Sie den Vorbereitungsdienst (Vergütung nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder) erfolgreich absolviert haben, werden Sie als Justizhauptwachtmeisterin oder Justizhauptwachtmeister in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit werden Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Die Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erhalten in der Regel Dienstbezüge der Besoldungsgruppen A 5 oder A 6. Ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 8 ist möglich.

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