Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Hannover, Lüneburg, Stade, Verden/Aller
Wann: 01.06.2026
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 30. November 2025
Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für den Gerichtsvollzieherdienst (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz) im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Aufgaben
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, die bei den Amtsgerichten tätig sind. Sie sind für Vollstreckungsaufgaben zuständig. Hierzu gehören zum Beispiel
- Pfändungen,
- Versteigerungen von beweglichen Sachen,
- Zustellungen und
- die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern.
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
- eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
- sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat,
- – im Grundsatz – das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entspricht.
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung und
- eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Meyer (Telefon: 05141 206-216).