Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)
Wo: Hannover, Lüneburg, Stade, Verden (Aller)
Wann: 01.06.2025
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2024
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen Urteile, Beschlüsse und Vergleiche des Gerichts durch. Zum Berufsalltag der Gerichtsvollzieher/-innen gehören z.B.
- die Pfändung beweglichen Vermögens
- die anschließende Versteigerung des gepfändeten beweglichen Vermögens
- die Abnahme von Vermögensauskünften und
- die Zustellung von wichtigen Dokumenten.
Für die am 01.06.2025 beginnende zweijährige Ausbildung suchen wir wieder Nachwuchskräfte im Oberlandesgerichtsbezirk Celle und freuen uns daher auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
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Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Sofern Sie sich per Post oder Email bewerben, sollte Ihre Bewerbung folgende Unterlagen enthalten:
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über Beschäftigungen nach Abschluss der Berufsausbildung und
- eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht vorliegen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf ihre mögliche Schwerbehinderung / Gleichstellung hinzuweisen.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Meyer (Telefon: 05141 206-216).