Justizangestellte/Justizangestellter im Wachtmeisterdienst (m/w/d)
Stellenangebot B107694 in Braunschweig
Amtsgericht Braunschweig, 38100 Braunschweig
Meldende Stelle: Amtsgericht Braunschweig –
Verwendungsgruppe(n): Justiz Besetzbar ab: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Besoldungs-/Entgeltgruppe(n): E 4 Teilzeiteignung: Ja
Stellenumfang: 1 Stellenanzahl: 1
Befristung: 1 Jahr Arbeitszeit: ohne nähere Angaben,
Rufbereitschaft
Bewerbungsschluss: 17.03.2025
Bei dem Amtsgericht Braunschweig ist zum 01.06.2025 eine Stelle
als Justizangestellte/ Justizangestellter im Wachtmeisterdienst (w/m/d)
zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt voraussichtlich zunächst befristet für ein Jahr.
Es handelt sich um eine Ganztagsstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 TV-L.
Aufgaben:
• Vorführungs- und Sicherheitsdienst
• Gewährung der Sicherheit innerhalb des Gerichts
• Durchführung von Einlasskontrollen
• Bearbeitung des Postein- und -ausgangs (auch elektronisch)
• Auskunftserteilung
• Transport von Akten
• Botengänge
• Archivarbeiten und Aktenaussonderung
Einstellungsvoraussetzungen:
• Mindestens Hauptschulabschluss oder entsprechende Qualifikation
• Berufliche Qualifikation:
Abgeschlossene Berufsausbildung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder eine in einem anderen Staat erworbene Berufsqualifikation, deren Gleichwertigkeit mit
einem entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweis festgestellt wurde oder Ausübung
einer für den Justizwachtmeisterdienst förderlichen Berufstätigkeit für den Zeitraum von
mindestens zwei Jahren.
• Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
• deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem
europäischen Wirtschaftsraum.
• Gewähr für das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
• Keine Eintragung im Bundeszentralregister (Abfrageform: § 30 Absatz 5 BZRG).
• Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
• Bereitschaft zu einer amtsärztlichen Untersuchung.
• Die körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens oder
durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren jeweils einer Übung in
den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination entsprechend den
Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen nachzuweisen. Menschen mit Behinderungen
können die körperliche Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens
für Menschen mit Behinderung oder durch Vorlage einer Bescheinigung über das erfolgreiche
Absolvieren jeweils einer Übung in den Disziplinen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und
Koordination entsprechend den Anforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen
mit Behinderung nachweisen. Der Nachweis darf bei Stellung des Antrags auf Zulassung zur
Ausbildung nicht älter als zwei Jahre sein
• hohe Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
• Teamfähigkeit
• Sicherheit im Umgang mit Menschen
• Kontakt- und Konfliktfähigkeit
• Belastbarkeit und Stresstoleranz
• Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Fortbildung
• Flexibilität
Bei Erforderlichkeit ist ein Einsatz oder eine Versetzung an allen Gerichten im
Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig möglich.
Eine spätere Verbeatmung ist nicht ausgeschlossen.
Hier ist zu beachten, dass die für die Berufung in das Beamtenverhältnis festgelegten Vorgaben zur
Staatsangehörigkeit erfüllt sein müssen:
deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die
Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden
Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (§ 7 Abs.1 Nr.1
BeamtStG).
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller
Geschlechter.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in
einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen gestanden haben.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Wir konnten Ihr Interesse wecken?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen [1] bis zum 17.03.2025
zur Stellenausschreibung mit dem Kennzeichen 2520 AGBS E.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 17.03.2025 an:
Amtsgericht Braunschweig
Der Präsident
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
oder per E-Mail an: agbs-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Bergemann oder Frau Sommer-Lietz telefonisch unter der 0531
488-2037 bzw. 0531 488-2779 zur Verfügung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als
betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden
und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung Bewerberverfahren verarbeitet und
gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Braunschweig
unter Wir über uns/Datenschutz.
[1] Mindestens: Anschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
ein Zeugnis über einen entsprechenden Bildungsstand, Nachweis der abgeschlossenen
Berufsausbildung oder der förderlichen Tätigkeit, Zeugnisse über Beschäftigungen seit der
Schulentlassung.