Justizangestellte/r (m/w/d)

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wo: Leipzig, 04103
Wann: 01.09.2021
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Braunschweig

Herzlich Willkommen

auf den Informationsseiten zur Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für die Justizfachwirtlaufbahn (1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz).

Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 30. November des Vorjahres entgegengenommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zum Rechtspflege-Studium zugelassen werden, wenn Sie

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,

2. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben und

3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sein oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.

Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungsunterlagen

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

ein Bewerbungsanschreiben

– einen tabellarischen Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)

– eine Kopie des letzten Schulzeugnisses

– ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung

– das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen

das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online Test

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.

Bewerbungsform

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an Frau Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle und übersenden diese bevorzugt per E-Mail an die Adresse

OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.

Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.

Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:

Frau Präsidentin

des Oberlandesgerichts

Schloßplatz 2

29221 Celle

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.

Auswahlverfahren:

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Aus­drucksvermögen, juristisches Textverständnis, Wortschatz und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.

Das Auswahlverfahren besteht aus

– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie

– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Mehrfachbewerbungen

In Absprache mit den Oberlandesgerichten Braunschweig und Oldenburg bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen, bei welchen Gerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht soll dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz wird im Land Niedersachsen weitestgehend einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.

Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Braunschweig bzw. Oldenburg mitteilen.

Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.

Ansprechpartnerin

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Eichner (Telefon: 05141 206-219) oder Frau Hermsdorf (05141 206-346; nur vormittags erreichbar).

Beratungsangebot

Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz. Haben Sie noch Fragen zu den Berufen, dem Ablauf der Ausbildung, oder den Weiterentwicklungsmöglichkeiten? Dann zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren. 

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