Justizfachwirt/-in (m/w/d)
Wo: Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund, Brake (Unterweser), Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg (Oldb), Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Bad Iburg, Bersenbrück, Lingen (Ems), Meppen, Nordhorn, Osnabrück, Papenburg)
Wann: 1. September 2023
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Oldenburg
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungsgruppe: A 6
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2023
Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sind zum 1. September 2023 Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (w/m/d) zu besetzen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Um zur Justizfachwirtausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
- einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie aller bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
- ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
Sofern Sie einen Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen, können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
– Die Präsidentin –
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg (Oldb)
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende Dokumente beigefügt sein:
- Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
- Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen dann ohne Bewerbungsmappe ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich bei dem Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben, zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung daher auch nur an dieses Oberlandesgericht. Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Die zuständige Ansprechperson erreichen Sie telefonisch unter 0441 220 – 1102.