Justizwachtmeister/-in (m/w/d)

Justizwachtmeister/-in (m/w/d)

Wo: Sozialgericht Osnabrück
Wann: zum 01.11.2022
Einstellungsbehörde: Sozialgericht Osnabrück
Teilzeiteignung: Nein
Besoldungs-/Entgeltgruppe: E 4 TV-L; eine spätere Verbeamtung ist möglich, dort kann ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 6 möglich sein.
Bewerbungsschluss: 30.09.2022

Bei dem Sozialgericht Osnabrück ist zum 01.11.2022 eine Vollzeitstelle für eine*n Justizangestellte*n (m/w/d) im Bereich der Wachtmeisterei zu besetzen.
Die Beschäftigungsmöglichkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet. Eine spätere Verlängerung des Arbeitsverhältnisses sowie die Verbeamtung (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz) werden angestrebt, soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L. Für das Beschäftigungsverhältnis gelten im Übrigen die Regelungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L).

Das Aufgabengebiet ist vielfältig und ergibt sich im Wesentlichen aus der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV des MJ vom 07.12.2019 (Nds. Rechtspflege 2020, S. 31)). Hierzu zählen unter anderem:
 Vorführungs- und Sicherheitsdienst
 Sitzungs- und Ordnungsdienst
 Gewährleistung der Sicherheit innerhalb des Gerichts
 Durchführung von Einlasskontrollen
 Transport von Akten
 Bearbeitung des Postein- und -ausgangs (auch elektronisch)
 Auskunftserteilung

Die Einstellung erfolgt bei dem Sozialgericht Osnabrück. Da der Standort zusammen mit dem Arbeits- und Verwaltungsgericht Osnabrück geteilt wird, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit beiden Gerichten. Eine gerichtsübergreifende Tätigkeit ist nicht ausgeschlossen.

Einstellungsvoraussetzungen:
 Sie besitzen mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden vergleichbaren Abschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung.
 Sie sind Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG).
 Es liegen keine Eintragungen im Bundeszentralregister vor (Abfrageform: § 30 Abs. 5 BZRG).
 Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wünschenswert sind weiterhin
 Grundlegende IT-Kenntnisse
 Hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
 Sicherheit im Umgang, auch unterschiedlicher Nationalitäten
 Kontakt- und Konfliktfähigkeit
 Belastbarkeit und Stresstoleranz
 Flexibilität

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.

Das Land Niedersachsen strebt an, in allen Bereichen und Positionen Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen.
Wir konnten Ihr Interesse wecken?

Aussagekräftige Bewerbungen (Anschreiben, Lebenslauf, relevante Arbeitszeugnisse, Zeugnisse des höchsten Bildungsabschlusses) sind entweder auf dem Postweg an das Sozialgericht Osnabrück, die Direktorin, zu Händen Frau Hofmeister, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück oder im PDF-Format sind bis zum 30.09.2022 zu richten an: sgos-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Justizamtfrau Hofmeister unter der Telefonnummer 0541 314 638 zur Verfügung.

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