Amtsanwältin/Amtsanwalt (m/w/d) bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück

Wann: ab sofort

Einstellungsbehörde: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg

Teilzeiteignung: ja

Besoldungs- / Entgeltgruppe: A12 NBesO

Bewerbungsschluss: 15.01.2025

Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück sind ab sofort zwei Stellen

für eine Amtsanwältin/ einen Amtsanwalt (m/w/d)

zu besetzen. Eine Einstellung würde zunächst im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. §4 Abs. 4 Buchstabe b) BeamtStG für ein Jahr erfolgen. Sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und eine entsprechende Bewährung festgestellt werden kann, kommt eine Verlängerung oder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Betracht.

 

Einstellungsvoraussetzungen:

Bewerber-/innen müssen folgende Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen:

  • Volljuristin/Volljurist
  • mindestens 5,5 Punkte im zweiten Staatsexamen

Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung der Interessen ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

 

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.01.2025 an:

a) per Post: Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, zu Hdn. Herrn RD Hilling, Mozartstr. 5, 26135 Oldenburg

b) per E-Mail: gstol-personal@justiz.niedersachsen.de

Ansprechperson:

RD Hermann Hilling

Telefon: 0441/220-4881

Skip to content