Ausbildung Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Justizfachwirt/-in (m/w/d)

Wo: Achim, Alfeld (Leine), Bückeburg, Burgdorf, Burgwedel, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Dannenberg (Elbe), Diepholz, Elze, Geestland, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lehrte, Lüneburg, Neustadt (am Rübenberge), Nienburg/Weser, Osterholz-Scharmbeck, Peine, Rotenburg (Wümme), Soltau, Stade, Stadthagen, Syke, Tostedt, Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Wennigsen, Winsen (Luhe)
Wann: 01.09.2024
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Teilzeigeeignet: Nein
Besoldungsgruppe: A6
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2024

Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle sind zum 1. September 2024 ca. 80 Ausbildungsplätze zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (m/w/d) zu besetzen.

Zulassungsvoraussetzungen:

Um zur Justizfachwirtausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich

  • einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
  • das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

 

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie aller bis dahin erreichten Schulabschlüsse (z. B. Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife)
  • ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • ggf. einen Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

 

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. 

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden: OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de (Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen). Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:

Frau Präsidentin
des Oberlandesgerichts
Schloßplatz 2
29221 Celle

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.

 

Sofern Sie Ihre Bewerbung per E-Mail oder Post einreichen, müssen noch folgende Dokumente beigefügt sein:

 

Ablauf Bewerberverfahren:

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Aus­drucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.

Das Auswahlverfahren besteht aus

– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 45 Minuten) sowie

– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

 

Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Eichner (Telefon: 05141 206-490).

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