Justizfachwirt/-in (m/w/d)
Wo: Achim, Alfeld, Bückeburg, Burgdorf, Burgwedel, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Elze, Geestland, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lehrte, Lüneburg, Neustadt, Nienburg, Peine, Rotenburg (Wümme), Soltau, Syke, Stade, Stadthagen, Tostedt, Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Wennigsen, Winsen (Luhe)
Wann: 01.09.2026
Einstellungsbehörde: Oberlandesgericht Celle
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2026
Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle sind zum 1. September eines jeden Jahres Ausbildungsplätze zur/zum Justizfachwirt/in (m/w/d) zu besetzen.
Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung von Akten, Umgang mit dem Publikum, Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle, Schreibarbeiten sowie die Berechnung von Gerichtskosten. Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Zulassungsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung
- das 40. Lebensjahr oder im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in der Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Oberlandesgericht Celle
– Die Präsidentin –
Schloßplatz 2
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Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.
Sofern Sie sich per Post oder Email bewerben, sollte Ihre Bewerbung folgende Unterlagen enthalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie/Scan des letzten Schulzeugnisses
- ggfs. Kopien/Scans der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
- Formblatt Mehrfachbewerbungen
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus
– einem Einzelinterview (Dauer: ca. 45 Minuten) sowie ggf.
– einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Eichner (Telefon: 05141 206-490).